18. Oktober 2021

Bei der Auffrischung von Impfungen gegen Covid-19 sind Fristen zu wahren

Rotes Kreuz bittet um Verständnis

Wie der Odenwaldkreis und das Deutsche Rote Kreuz als Betreiber des Corona-Zentrums aus gegebenem Anlass mitteilen, muss sich das dort impfende Personal an die zeitlichen Vorgaben für Auffrischungsimpfungen halten. So darf die dritte auffrischende Impfung mit einem mRNA-Impfstoff, also Moderna oder Biontech/Pfizer, erst exakt nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.

Dabei kommt es nicht darauf an, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Aus haftungsrechtlichen Gründen kann der Termin nicht vorgezogen werden, auch wenn es sich nur um wenige Tage handeln sollte. Dies betrifft Menschen, die älter als 60 Jahre sind, da mit zunehmenden Alter die Wirksamkeit der Impfungen sinken kann. In Pflegeheimen betrifft dies auch Bewohner unter 60 Jahre, da hier ein erhöhtes Ausbruchspotential besteht. Ebenso können diese Auffrischungsimpfungen Pflegende wie auch das Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt wahrnehmen.

Bürgerinnen und Bürger, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, sollen künftig eine Auffrischung mit diesem Vakzin nach Ablauf von vier Wochen erhalten können. Diese Regelung befindet sich jedoch aktuell noch in der Phase der Umsetzung.

Das Impfpersonal des Roten Kreuzes bittet um Beachtung und dankt für das Verständnis.