19. Juni 2015

Flugrückholdienst

© Andre Zelck / DRK GS

Aufgabe des DRK-Flugdienstes ist es, schwer erkrankte und verletzte Personen, die bereits ärztlich versorgt wurden und transportfähig sind, auf schonendste Weise aus dem Ausland zur Weiterbehandlung in ein Deutsches Krankenhaus zu bringen.

Hier kommen Ambulanzflugzeuge, Rettungshubschrauber, ggfs. auch Linienflugzeuge zum Einsatz. Das DRK unterhält eine rund um die Uhr besetzte Flugleitstelle. Ein Angebot, das primär den DRK-Mitgliedern zur Verfügung steht.

Da die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet sind, für Rückholkosten aus dem Ausland zu zahlen, hat das DRK über einen Rahmenvertrag sichergestellt, dass bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten des Krankenrücktransportes eines DRK-Mitgliedes ersetzt werden. Dies gilt auch für Ehegatten und Kinder, für die noch Kindergeld bezahlt wird.

Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Flugrückholdienst:

Ellen Löb
Ellen Löb
06062 607-145
ellen.loeb@drk-odenwaldkreis.de