Sämtliche Verwaltungsbereiche öffnen ab Mittwoch, 1. Juli 2020 wieder für den Publikumsverkehr. Für den Besuch der Kreisgeschäftsstelle gelten folgende Hygieneregeln, deren Punkte einzuhalten sind, damit ein geregelter Ablauf während des Besuches möglich ist.
Hygieneregeln für Besucher*innen der Kreisgeschäftsstelle
Krankheitszeichen
Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) ist das Betreten der Kreisgeschäftsstelle ausgeschlossen.
Termin
Das Betreten der Kreisgeschäftsstelle nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 06062/607-10 möglich.
Mund-Nasen-Schutz
In Gängen und Fluren der Kreisgeschäftsstelle ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Haben Sie keinen zur Hand, wird Ihnen ein solcher gestellt. Während des Termins im Sitzungszimmer kann dieser abgenommen werden.
Händedesinfektion
Besucher*innen müssen sich nach dem Betreten der Kreisgeschäftsstelle die Hände gründlich desinfizieren.
Kontaktformular
Jede/r Besucher*in muss das Kontaktformular CoVid 19 ausfüllen. Dieses dient ausschließlich einer eventuellen Nachverfolgung im Covid19-Infektionsfall durch die zuständigen Behörden (Gesundheitsamt).
Mindestabstand
- Es ist ein Mindestabstand von 1,50m zwischen allen anwesenden Personen einzuhalten.
- Keine Berührungen, keine Umarmungen und kein Händeschütteln.
- Es wird eine Sitzordnung mit festem Sitzplatz für jede Teilnehmer*in vorgegeben.
Toilettennutzung
Nach der Toilettennutzung sind die Hände zu waschen. Der Wasserhahn ist beim Schließen mit einem Einmaltuch anzufassen. Die Türklinke der Toilettenräume ist ebenfalls mit einem Einmaltuch anzufassen, alternativ kann der Ellenbogen genutzt werden.
Husten und Niesen
Die allgemeine Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
Keine Weitergabe von Gegenständen
- Es dürfen keine Gegenstände unter den Teilnehmer*innen weitergegeben werden.
- Material wie z.B. Stifte und Papier wird nur von einer Person genutzt.