30. Juni 2020

Kreisgeschäftsstelle für Publikumsverkehr wieder geöffnet

Sämtliche Verwaltungsbereiche öffnen ab Mittwoch, 1. Juli 2020 wieder für den Publikumsverkehr. Für den Besuch der Kreisgeschäftsstelle gelten folgende Hygieneregeln, deren Punkte einzuhalten sind, damit ein geregelter Ablauf während des Besuches möglich ist.

Hygieneregeln für Besucher*innen der Kreisgeschäftsstelle

Krankheitszeichen

Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) ist das Betreten der Kreisgeschäftsstelle ausgeschlossen.

Termin

Das Betreten der Kreisgeschäftsstelle nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 06062/607-10 möglich.

Mund-Nasen-Schutz

In Gängen und Fluren der Kreisgeschäftsstelle ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Haben Sie keinen zur Hand, wird Ihnen ein solcher gestellt. Während des Termins im Sitzungszimmer kann dieser abgenommen werden.

Händedesinfektion

Besucher*innen müssen sich nach dem Betreten der Kreisgeschäftsstelle die Hände gründlich desinfizieren.

Kontaktformular

Jede/r Besucher*in muss das Kontaktformular CoVid 19 ausfüllen. Dieses dient ausschließlich einer eventuellen Nachverfolgung im Covid19-Infektionsfall durch die zuständigen Behörden (Gesundheitsamt).

Mindestabstand

Toilettennutzung

Nach der Toilettennutzung sind die Hände zu waschen. Der Wasserhahn ist beim Schließen mit einem Einmaltuch anzufassen. Die Türklinke der Toilettenräume ist ebenfalls mit einem Einmaltuch anzufassen, alternativ kann der Ellenbogen genutzt werden.

Husten und Niesen

Die allgemeine Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.

Keine Weitergabe von Gegenständen