14. Februar 2021

Zu den Grundsätzen der Neutralität und der Unparteilichkeit des Roten Kreuzes

Manchmal verschwimmen im Handlungsstrom der aktuellen Geschehnisse die in den Grundsätzen des Roten Kreuzes festgelegten Grenzen. Diese verpflichten zur strengen Neutralität, besonders in politischer Hinsicht. Die Unparteilichkeit ist das Rückgrat, die Objektivität die Haltung.

Das heißt nicht, dass man seine Meinung nicht positionieren darf. Kollidiert diese allerdings mit den ehernen sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes, ist eine, wenn auch gut gemeinte, Aussage genau abzuwägen.

Dies betrifft besonders die Verwendung des Symbols. Dieses erfährt durch die Genfer Konvention einen herausgehobenen Schutz. Dessen Missbrauch für andere Zwecke als jene in den Statuten exakt definierten, ist in Deutschland strafbar.

Schnell gerät man zwischen die Mahlsteine von Mühlen, welche das Rote Kreuz nicht betreibt und wird instrumentalisiert. Daher steht das Rote Kreuz für Menschlichkeit, Unabhängigkeit, Einheit und Freiwilligkeit. Ebenso zählen hierzu die Universalität, die Neutralität und die oben erwähnte Unparteilichkeit.

Die Partei und der Landratskandidat, welche die reglementierte Verwendung des Symbols für eigene Zwecke genutzt hatten, haben sich inzwischen entschuldigt.